Die Rechtsform der Genossenschaft gründet sich auf die Prinzipien der
Selbsthilfe und Solidarität. Sie bietet ein hohes Maß an Partizipation für die Mitglieder.
Ziel einer Genossenschaft ist immer die Mitgliederförderung.
Als Erzeuger- und
Verbrauchergenossenschaft fördern wir unsere Mitglieder durch die Möglichkeit des preiswerten Einkaufs von hochwertigen Bio-Produkten, unsere Mitglieder auf der Erzeugerseite profitieren von stabilen Absatzbeziehungen und fairen Preisen.
Unsere Genossenschaft hat drei Organe:
– Vorstand (Geschäftsführung)
– Aufsichtsrat (Kontrolle und Beratung des Vorstands)
– Generalversammlung (Mitgliederversammlung)
Alle Funktionen in der Wendland-Kooperative e.G. werden ehrenamtlich ausgeführt.
Die Wendland Kooperative e.G ist Mitglied des Genossenschaftsverbandes.
Unsere Satzung:
Satzungsänderung 2018
Wegen der umfangreichen Novelle des Genossenschaftsgesetzes im letzten Jahr müssen wir unsere Satzung anpassen.
In Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband haben wir die notwendigen Änderungen vorgenommen.
Im Einzelnen sind alle Änderungen in der Synopse (Gegenüberstellung alt : neu) enthalten.
Beschlussvorlage:
Die Generalversammlung möge beschließen:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen in den
§§ 3, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 16, 18
werden angenommen.
Antragsteller: Vorstand
–Synopse, Satzungsänderung 2018